Symboldbild Liegenschaft

Mitgliedschaft

Alle Wohnungsmieter (jede erwachsene Person) müssen Mitglied der Genossenschaft sein.

Wenn Sie künftiger Mieter werden und auf die Warteliste möchten, müssen Sie ebenfalls Mitglied der Genossenschaft sein. Sollten sich dann Ihre Bedürfnisse ändern und während der Wartezeit wird keine Wohnung frei, können Sie die Mitgliedschaft kündigen und sich von der Warteliste streichen lassen. Der Mitgliederbeitrag wird vollumfänglich zurückerstattet.

Füllen Sie den Antrag zur Mitgliedschaft aus, schicken Sie diesen per Post oder per Mail an die Verwaltung. Sie entscheidet über die Aufnahme von Neumitgliedern. Der Antragsteller erhält danach die Rechnung für den Mitgliederbeitrag von Fr. 1’000.– pro Person/Firma. Erst nach vollständiger Zahlung des Betrages ist die Mitgliedschaft definitiv.

Antrag Mitgliedschaft als pdf (ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, schicken)

Formular für Wohnungsbewerbung / Wohnungsreservation / Warteliste (ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, schicken)

Wohnen AM HOF in Köniz – Konzept